Rettungswege müssen frei sein!

Mögliche Wege nach draußen müssen im Notfall frei und begehbar sein!

Bei einem Gebäude-, Wohnungs- oder Zimmerbrand bleibt in solch einem Notfall nur der schnellste und kürzeste Weg nach draußen. Alle möglichen Rettungswege müssen bei einer Flucht der Bewohner aus dem Gebäude frei und begehbar sein.

Der Treppenraum / das Treppenhaus, durch den mehrmals am Tag die eigene Wohnung erreicht wird, muss begehbar sein, dass bedeutet frei von "Gerümpel", von Fahrrädern oder aber auch von einem geparkten Kinderwagen. Im Notfall, wenn jeder um sein Leben rennt, können solche Stolperfallen zu nicht unerheblichen Störungen des Flucht- oder Rettungsverlaufes führen.

Ein Beispiel hierzu: Ein in einem Treppenraum abgestellter Kinderwagen geriet in Brand. Die Bewohner hatten keine Chance mehr durch die Haustür zu fliehen!

Über diese grundsätzliche Vorschrift hinaus gibt es weitere Tipps:

  • Eine an einem Treppenraum angrenzende Kellertür sollte stets geschlossen bleiben, erst recht, wenn es sich baurechtlich um eine feuerhemmende "Brandschutztür" handelt.
  • Niemlas den Raum unter Treppenpodesten oder -absätzen als Lager für brennbare Materialen nutzen.
  • Wertstoffsammel- oder Abfallbehälter nicht in Treppenräume abstellen.

Gegenstände der eben genannten Art sollten bei guter Planung und Organisation an anderen Orten unterzubringen sein. Eine realistische Chance zur Flucht haben Sie als Bewohner im Ernstfall immer selbst in der Hand. Tipps der Feuerwehr und baurechtlich Vorschriften sollten immer beachtet werden. Bei nicht mehr begehbaren Treppenhäusern wird die Feuerwehr Leitern zur Rettung der Bewohner einsetzen. Dies entspricht dem Zweiten Rettungsweg!