Schon kleine Brände können lebensgefährlich werden, denn Brandrauch ist tödlich. Besonders gefährdet sind schlafende Menschen: Der Geruchssinn schläft mit, und wenige Atemzüge Rauch können bewusstlos machen. Rauchwarnmelder erkennen Rauch frühzeitig und wecken Sie mit einem lauten Signal – so bleibt Zeit, sich in Sicherheit zu bringen. Daher gilt: Rauchmelder = Lebensretter.
Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein
Nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein müssen in Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Für die Betriebsbereitschaft sind die Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich, sofern die Eigentümerin oder der Eigentümer diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.
Wo werden Rauchmelder montiert?
- In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren – empfehlenswert auch im Wohnzimmer und in jedem Geschoss, einschließlich Keller und Dachboden.
- An der Zimmerdecke, möglichst in der Raummitte, mit mindestens 50 cm Abstand zu Wänden, Möbeln und Lampen.
- Nicht in Küche oder Bad – Dampf führt dort zu Fehlalarmen. Für die Küche gibt es spezielle Hitzewarnmelder.
- In größeren Häusern sind funkvernetzte Melder sinnvoll: Erkennt einer Rauch, alarmieren alle.
Darauf sollten Sie beim Kauf achten
- Prüfung nach der Norm DIN EN 14604 (Angabe auf der Verpackung, CE-Kennzeichnung).
- Das unabhängige Qualitätszeichen „Q“ steht für erweiterte Prüfungen: weniger Fehlalarme, höhere Stabilität und eine fest eingebaute Batterie mit 10 Jahren Lebensdauer.
- Optischer Melder nach dem Streulichtprinzip mit Prüftaste.
- Akustische Warnung, wenn die Batterie zur Neige geht.
- Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung gibt es Melder mit Blitzlicht und Vibrationskissen.
Wartung
- Lösen Sie mindestens einmal im Jahr den Prüfton über die Prüftaste aus.
- Halten Sie die Raucheintrittsöffnungen frei – nicht überstreichen oder abkleben.
- Tauschen Sie Rauchwarnmelder spätestens nach etwa zehn Jahren oder nach Herstellerangabe aus.
